Satzung des Clans Bitte lies Dir als erstes die Satzung des Clans genau durch. Nur wenn Du diese erfüllst und akzeptierst kannst du dem Clan beitreten
§01. Name und Sitz
Der Clan trägt den Namen „FreakzofNightmare“ im deutschen wie auch im internationalen Raum.
Der FreakZ-Clan hat für seine Internetpräsenz folgende Adressen:
http://www.freakzofnightmare.eu
http://www.freakzzone.de
http://www.freakzzone.com
§02. Zweck
(1) Der Clan ist ein Zusammenschluss von Computerspielern mit dem gemeinsamen Ziel möglichst viel Spaß im Internet zu haben. (2) Der Clan widmet sich folgenden Aktivitäten: 1. Multiplayer Spiele gemeinsam zu testen und zu spielen 2. Im Clan Gemeinschaft, Fairness, Teamplay und Spaß zu erfahren, bzw. zu erlernen.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Mittel verwirklicht: 1. den oben genannten Internetseiten 2. dem Forum 3. den Gameservern 4. den Teamspeakservern 5. den regelmäßig stattfindenden Lan-Partys
§03. Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Das Mindestalter beim FreakZ-Clan beträgt 16 Jahre.
Mir ist bekannt das die Admins jederzeit das Recht haben einen entsprechenden Altersnachweis des Mitgliedes zu verlangen.
(2) Ein Mitglied des FreakZ-Clans darf nicht Mitglied eines anderen Clans sein.
(3) Spieler die dem Clan beitreten möchten haben sich auf der Homepage zu registrieren, ein JoinUs auszufüllen, eine vernünftiges Foto auf die Homepage hochzuladen und sich im TS³ zu melden (das Passwort erhaltet ihr durch die Memberbetreuung).
(4) Die Trialzeit beträgt je nach Aktivität und Anwesenheit des Trials bis zu 2 Wochen und ist selbstverständlich kostenlos.
(5) Nach Ablauf der Trialzeit wird intern die Fullmember - Umfrage gestartet. Alle Mitglieder des Clans können dazu ihre Stimme abgeben. Sollte ein Mitglied verhindert sein und seine/ihre Stimme bis zum Abstimmungsende nicht abgeben, so wird die Stimme als "enthalten" gewertet. Sobald der Bewerber in dieser Umfrage mehr als 51% "Ja" Stimmen erhält, ist er sofort als Member aufgenommen. Wenn am Abstimmungsende nach 2 Wochen mehr als 25% der Clanmitglieder mit "Ja" gestimmt haben, wird der Bewerber als Member aufgenommen. Wenn der Bewerber mehr als 15% "Nein" Stimmen erhält, so wird seine Bewerbung abgelehnt. Sollte der Trialmember in der Probezeit negativ auffallen, so wird dieser verwarnt. Bei wiederholtem negativem Verhalten wird der Trialmember aus dem Clan ausgeschlossen.
§04. Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Members, durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss aus dem Clan. (2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Memberbetreuung oder dem Management. (3) Ein Mitglied kann durch Adminbeschluß mit einfacher Mehrheit der anwesenden Admins ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Claninteressen oder Satzungsinhalte verstoßen hat, wobei als ein Grund zum Ausschuss auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegenüber anderen Clanmitgliedern gilt. (4) Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Friststellung von Seiten der Admins Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschuss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied per Email bekannt zu machen. (5) Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschließungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt. (6) Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist. (7) Ein Ausschluss vom Clan ist endgültig und wird nicht wiederrufen. Eine erneute Aufnahme ist ausgeschlossen. (8) Es ist untersagt, den Ruf des Clans nach dem Austritt zu schädigen. (9) Es ist untersagt Passwörter der Gameserver oder Teamspeakserver an unbekannte Dritte weiterzugeben, in Foren öffentlich zu machen oder sonst in irgendeiner Art diese Daten weiterzugeben.
Mir ist bewusst das ein Verstoß gegen Punkt 8 und 9 eine Strafrechtliche und/oder Zivilrechtliche Klage gegen meine Person zur Folge haben kann.
§05. Mitgliedsbeiträge
(1) Für Member unter 18 Jahren und weibliche Member – 3,50 Euro pro Monat (2) Bei Membern über 18 Jahre – 5 Euro pro Monat
(3) Member, die ein Online Game spielen für das der Clan keine eigenen angemieteten Server stellt, zahlen einen monatlichen Clanbeitrag von 2,5 Euro für die Nutzung der Homepage und des Teamspeak 3 Servers
(4) Trials die den Status "Fullmember" erhalten müssen zur Sicherheit für den Clan 3 Monate Clanbeiträge im Vorraus zahlen. (5) Wir gewähren einen Rabatt von einem Monatsbeitrag bei Zahlungen im voraus von mindestens 6 Monaten, bei 12 Monaten gewähren wir 2 Monatsbeiträge Rabatt. (6) Es kann monatlich/vierteljährlich/halbjährlich oder auch für ein ganzes Jahr gezahlt werden. (7) Die Beiträge werden auf das Konto des Clans mit dem Hinweis: Clanname + „Nickname“ per traditioneller Bank-Überweisung überwiesen. Die entsprechenden Bankdaten sind unter „Clankasse“, im Clanmenü einzusehen oder bei der Memberbetreuung bzw. Kassenwart zu erfragen.. (8) Mitglieder die den Clan verlassen wollen oder müssen, haben keinen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Gelder. (9) Mittel des Clans dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Calns. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Clans fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§06. Squadregeln
(1) Squadregeln sind nur für Mitglieder gültig, die einem Squad angehören. Es können in den einzelnen Squads spezielle Regelungen getroffen werden, die nur für dieses Squad gilt. (2) Der Squadleader ist dafür verantwortlich, dass die Wars mit dem eigenen und gegnerischen Team abgemacht werden. (3) Der Squadleader bedankt sich nach dem War beim gegnerischen Team und veröffentlicht die Screenshots mit den Ergebnissen in unserem Forum. (4) Jedes Mitglied muss sich in den Terminkalender ausnahmslos jedes Training oder Clanwar eintragen ob er spielen kann oder nicht. (5) Sobald ein Termin zu einem (Trainings-)War vereinbart wird, gilt dieser für alle beteiligte Mitglieder als verbindlich. Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein, zu diesem Spiel zu erscheinen, so ist der Squadleader rechtzeitig zu verständigen. (6) Die Einteilung und Aufstellung der oder des Squads obliegt dem oder den Squadleadern.
§07. Verhalten auf unseren Gameservern
(1) Wir treten auf unseren Servern stets freundlich auf. (2) Wir distanzieren uns in jeglicher Form von rechtsradikalen Aussagen, Bildern oder Nicknamen. Verstöße werden ohne Verwarnung mit einem permanenten Bann geahndet. (3) Wer Mitspieler beschimpft oder beleidigt, sexuelle Namen benutzt oder permanent was zu meckern hat, wird gekickt, bzw. gebannt. (4) Keine Diskussionen auf dem Server. Wer gekickt oder gebannt wird, kann sich im Forum dazu äußern und bekommt dort vom jeweiligen Administrator eine sachliche Erklärung. (5) Wenn ein Mitglied einen Gast oder ein anderes Mitglied bannt, so darf der Bann nur von dem Mitglied, welches gebannt hat, wieder aufgehoben werden. (6) Bei einem eventuellen Fehlverhalten des Banners darf nur der Vorstand den Bann eines Gastes oder Mitgliedes aufheben. Der Banner ist dabei zu informieren. Im Zweifelsfall bleibt der Bann erhalten. (7) Es ist absolut untersagt, Teammitglieder zu töten, nur um sich einen eigenen Vorteil zu verschaffen (8.) Bei 3 TKs (Teamkills) werdet ihr automatisch gekickt. Bei mehreren TKs mit Kick am gleichen Tag folgt automatisch der Bann vom Server (9) Wer einen TA (Teamattack) oder TK begeht muss sich entschuldigen.
§8. Auflösung des Clans
(1) Wird mit der Auflösung des Clans nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Clan angestrebt, so dass die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Clanzwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Clanvermögen auf den neuen Rechtsträger über. (2) Ist wegen Auflösung des Clans oder Entziehung der Rechtsfähigkeit die Liquidation des Clanvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Admins die Liquidatoren; es sei denn, die Full-Member-Versammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen Full-Member-Versammlung über die Einsetzung eines anderen Liquidators mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Full-Member. (3) Es steht dem Clangründer jederzeit zu, den Clan mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monat aufzulösen. Die Ankündigung ist im Forum vorzunehmen. Mitgliedsbeiträge, welche diesen Zeitraum überschreiten, werden nicht zurückerstattet. |